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Warum das EuGH-Urteil zum Arbeitsrecht nicht aus der Zeit gefallen ist

Gibt es heute noch etwas, was nicht durch irgendeine App aufgezeichnet werden kann?

Die Vermessung der Welt ist seit Jahren in vollem Gang: Neigungswinkel, Höhenmessung, Schritte zählen, Kalorienverbrauch, Puls und HRV-Messungen und auch Arbeitszeiten werden seit langem via Apps dokumentiert. Zumindest für freie Mitarbeiter ist diese Dokumentationspflicht der Arbeitszeit usos. “Aus der Zeit gefallen” ist vielleicht die Stechuhr, nicht aber die Arbeitszeiterfassung an sich. Aus der sinnvollen Innovation Vertrauensarbeitszeit entwickelte sich im Kontext zunehmender Digitalisierung die “always on” Haltung, die dem Burnout den Weg bahnen kann. So gesehen ist es eine gute Sache, wenn durch dieses Urteil  langfristig gesehen “always on” nicht mehr als Standard gefordert wird.

Zur Realität gehört aber immer auch ein Blick auf das weitere Umfeld. Werden von Gesetzen nur die Arbeitnehmer geschützt, hat dies Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsumstände von Selbstständigen, deren Zahl steigend ist. Es ist eine Frage des Kultur-Codes, den es in der Gesellschaft, zwischen Politik, Wirtschaft und den Bürgern losgelöst von Lobby-Interessen zu diskutieren gilt. Denn noch ist nicht sicher, wie viele feste Arbeitsplätze die Digitalisierung kosten wird und ob diese durch neue Arbeitsplätze aufgefangen werden. Unklar ist auch, wer was können muss, um diese auszufüllen.

Es macht daher Sinn und fördert ein lebenswertes Umfeld, wenn die kulturellen Dimensionen der Digitalisierung gemeinsam in der Gesellschaft zum Wohle aller Beteiligten reflektiert werden. Auch hier kann die Kommune als “trusted advisor” aktiv sein und ein Forum zur Verfügung stellen. Wir brauchen die öffentliche und dauerhafte Auseinandersetzung, welche Digitalisierung wir wollen, was wir uns von ihr erhoffen und welchen Preis wir zu zahlen bereit sind.

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